Werkstatt mit Büro und Freifläche in Fellbach
Beschreibung
Das Vermietungsobjekt liegt in einem Gewerbegebiet (GE) von Fellbach. Im Erdgeschoss befindet sich die Werkstatt mit Lackierbereich und Waschhalle. Im Zwischengeschoss befindet sich die Technik und weitere Lagerflächen. Das Obergeschoss bietet ca. 175 m² Büro- und Abstellflächen. Ca. 715 m² Freifläche und 6 Stellplätze im Aussenbereich runden das Angebot perfekt ab.
Lage
Die Stadt Fellbach liegt in Baden-Württemberg an der nordöstlichen Stadtgrenze Stuttgarts. Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie ist nach der Kreisstadt Waiblingen die zweitgrößte Stadt des Rems-Murr-Kreises und bildet zusammen mit Waiblingen ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Die Stadt hat derzeit mehr als 46.000 Einwohner.
Eine breitgefächerte Infrastruktur, attraktive Einkaufsmöglichkeiten und eine ausgezeichnete Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr machen Fellbach auch zu einer Stadt mit einer hohen Lebens- und Arbeitsqualität. Für die in Fellbach lebenden Menschen bringt die Lage der Großen Kreisstadt zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Remstal den Vorteil kurzer Wege mit sich. Mit einer Stadtbahn, S-Bahn und Regionalzugverbindung wird in Richtung Stuttgart, Waiblingen, Backnang und Schorndorf die gesamte Region verbunden. Nur wenige Fahrminuten mit dem Kfz entfernt ist die Bundesstraße B14 und B29 erreichbar.
Ausstattung
+ derzeitige Nutzung als Schlosserei
+ einfache Ausstattung der Büro- und Sozialräume
+ Öl-Zentralheizung
+ Absauganlage / Förderanlage - Lackiererei
+ Arbeitsplätze mit mechanischer Abluft- Absaugung und vorgewärmter Frischluftzuführung
+ Wasserdampfabsaugung
+ Andienung EG, Maße Tor ca. B: 4,90 m H: 3,50 m
+ eingefriedete Freifläche und Stellplätze
Sonstiges
Am 01. Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.
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Jürgen Pfund
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